Mit der Version 2.3 ist im Januar 2020 eine neue Version des V-Modell XT Bund erschienen, in der die Versionen 2.2 und 2.3 des generischen V-Modell XT übernommen und weitere, spezifische Änderungen ergänzt wurden. Besonders hervorzuheben sind dabei:
- „Informationssicherheit by design“: Überarbeitung der Vorgaben zur Gewährleistung der Informationssicherheit und des Datenschutzes (aus V-Modell XT Version 2.2)
- „Agile inside“: es wurde eine Vorgehensvariante zur Mitarbeit des Auftraggebers in einem agilen Softwareentwicklungsprojekt (des Auftragnehmers) ergänzt. Soll ein Entwicklungsvorhaben nach der agilen Vorgehensweise Scrum durchgeführt werden, so kann der Auftraggeber nun modellkonform agil vorgehen und u.a. in der Rolle Product Owner mit dem Scrum-Entwicklungsprojekt des AN zusammenarbeiten.
- die umfangreiche Überarbeitung der im V-Modell XT Bund referenzierten „Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen“ (UfAB 2018) wurde aktualisiert.
Das V-Modell XT Bund ist eine auf die Bedürfnisse der Behörden angepasste Erweiterung des flexiblen Vorgehensmodells V-Modell XT und wurde im Auftrag des Beauftragten der Bundesregierung für die Informationstechnik in Zusammenarbeit von Experten aus unterschiedlichen Bundesbehörden erarbeitet.
Mit der Gründung des Informationstechnikzentrums Bund (ITZBund) zum 01.01.2016 ist die Betreuung und Weiterentwicklung des V-Modell XT Bund auf diese Institution übergegangen.
Das V-Modell XT Bund berücksichtigt Terminologien, Standards und weitere Besonderheiten von IT-Projekten in Bundesbehörden. Standards des Bundes wie WiBe, UfAB, und IT-Grundschutz sind in diesem Modell integriert oder über klare Schnittstellen angebunden. Aber auch Industriestandards wie Scrum werden durch das Vorgehensmodell berücksichtigt.